Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Ermöglichung von Bauvorhaben, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen und zur sinnvollen Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzung. Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Öffentlichkeit und Behörden sind dabei in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:
Die bereits rechswirksamen Bauleitpläne finden Sie im „Grafschafter Atlas“.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Bad Bentheim.
Frau Iking: 05922 7337