Dorferneuerung

Das Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für die Dorf-erneuerung nach Maßgabe der Richtlinien zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen. Die Förderung der Dorferneuerung soll in ländlichen Räumen dazu beitragen, die unverwechselbare Eigenart der ländlichen Siedlungen zu erhalten und die Dörfer als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu entwickeln. Vorrangig gilt es, Leitlinien für die Entwicklung des Dorfes zu erarbeiten, ländliche Siedlungen als Standort für landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und zu verbessern, die Erfordernisse landwirtschaftlicher Betriebe mit denen von Wohnen und Arbeiten in Einklang zu bringen, die Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien zu ver-bessern, die allgemeine Wirtschaftkraft des Dorfes zu sichern und zu stärken, die orts-typische Bausubstanz zu sichern, das Wohnumfeld zu verbessern, die dörfliche Eigen-art und Vielfalt zu bewahren oder wieder herzustellen.

Mit der Erarbeitung einer qualifizierten Dorferneuerungsplanung für das Kirchspiel Gildehaus wurde am 03. September 2008 mit der 1. Bürgerversammlung begonnen. Der Förderzeitraum ist bis zum 15.09.2021 verlängert.

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