Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat am 13.12.2023 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 104 „Gildehaus-Ost“, 8. Änderung als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst das zwischen Hengeloer Straße und Bentheimer Straße befindliche Flurstück 107/1, Flur 18, Gemarkung Gildehaus mit einer Größe von ca. 1.100 m².
Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 „Gildehaus-Ost“, 8. Änderung gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Bahnhofstraße 2, Zimmer 5 während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 BauGB genannten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
- eine nach § 214 BauGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler beim Erlass eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bad Bentheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Stadt Bad Bentheim, den 16.04.2024
Der Bürgermeister
Dr. Pannen
vorhabenbezogener Bebauungsplan