Bekanntmachung


Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 141 „Gewerbegebiet A30/K26, 11. Teil”, 4. Änderung

Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat am 13.12.2023 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 141 „Gewerbegebiet A30/K26, 11. Teil”, 4. Änderung als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Größe von ca. 3.145 m² mit jeweils Teilen der Grundstücke 45/96 (Änderungsbereich 1), 45/46 (Änderungsbereich 2) sowie als Änderungsbereich 3 einen Teil der Straßenfläche der Budapester Straße (Grundstücke 45/35, 45/36, 45/9, 45/83, 45/84, 45/76 und 45/57 der Flur 83 in der Gemarkung Gildehaus.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 141 „Gewerbegebiet A30/K26, 11. Teil”, 4. Änderung gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Bahnhofstraße 2, Zimmer 5 während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 BauGB genannten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

1. eine nach § 214 BauGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und 

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler beim Erlass eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bad Bentheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Bad Bentheim, den 15.03.2024

 

Der Bürgermeister

Dr. Pannen

 

Bebauungsplan

Begründung

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