Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 18.1 „Alte Kläranlage“ und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.
Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe oben) umfasst das ca. 1,5 ha Plangebiet, das größtenteils brachliegende Gelände der ehemaligen Kläranlage sowie die nördlich angrenzenden Gewerbeflächen eines Tischlereibetriebes mit den Flurstücken 36/48, 76/12, 76/14, 76/15 sowie 76/16 der Flur 14 in der Gemarkung Bentheim.
Anlass für die Aufstellung des B-Plan Nr. 18.1 „Alte Kläranlage“ sind konkrete Erweiterungsabsichten der vorhandenen Tischlerei. Diese plant auf den Brachflächen der alten Kläranlage Lagerhallen zu errichten. Diese sollen über das direkt nördlich angrenzende Betriebsgelände erschlossen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung,
- Umweltplanerischen Fachbeitrag, IPW, Januar 2023
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, IPW, Januar 2023
- Schalltechnische Beurteilung, IPW, Januar 2023
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung, IPW, Januar 2023
- Nutzungsorientierte Untersuchung des Untergrunds auf Altlasten mit Prüfbericht, Dr. Heinrich, Wächter, 2019
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen vom 27.01. bis einschließlich 24.02.2025 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim.
Die Unterlagen können dann auch im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.
Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342
vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Bentheim, den 20.01.2025
Dr. Pannen
Bürgermeister
Bebauungsplan Textliche Festsetzung
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Nutzungsorientierte Untersuchung auf Altlasten
Prüfbericht nutzungsorientierte Untersuchung auf Altlasten
Umweltplanerischer Fachbeitrag
Wasserwirtschaftliche Vorplanung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren