Bekanntmachung


Bebauungsplan Nr. 115 „Eylardushof“, 2. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 115 „Eylardushof“ 2. Änderung und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.

Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115, 2. Änderung „Eylardushof“ liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Gildehaus und am westlichen Rand der Gemeinde Bad Bentheim. Dieser Bebauungsplan umfasst eine Fläche zwischen  Hengeloer Straße, Waldseiter Straße, Dorfstraße  und Imstiege zu einer Größe von ca. 3,06 ha. Die vorliegende Planung soll die Grundlage bilden, um den Bau und Erweiterung sozialen Zwecken dienender Gebäude zu ermöglichen. Gleichzeitig soll ein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen und ein großer Parkplatz angelegt werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen vom 27.01. bis einschließlich 24.02.2025 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim.

Die Unterlagen können dann auch im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342
vereinbart werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 20.01.2025

Dr. Pannen
Bürgermeister

Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

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