Bekanntmachung


103. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 104 „Gildehaus-Ost“, 9. Änderung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 den Entwurf der nachstehenden Bauleitpläne und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Planskizze Geltungsbereich

Der ca. 0,52 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 „Gildehaus-Ost“, 9. Änderung umfasst in der Gemarkung Gildehaus, Flur 18, Flurstücke 69/13, 69/20, 103/7, 181/6 und 181/9. Es gilt die Innenkante der Umrandung.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die betriebswirtschaftlich erforderliche Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in Gildehaus zu schaffen. Dazu wird die momentan als Gewerbegebiet festgesetzte Fläche als Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplans mit gleichem Geltungsbereich erfolgt im Parallelverfahren; der im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte Bereich wird in eine Sonderbaufläche “Lebensmittelmärkte“ geändert.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Vorentwürfe der Planunterlagen vom 01.02. bis einschließlich 03.03.2025 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim. Die Unterlagen können dann auch im Internet unter

https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen/

eingesehen werden.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 25.01.2025

Dr. Pannen
Bürgermeister

Entwurf Bebauungsplan

Entwurf Flächennutzungsplan

Begründung Bebauungsplan

Begründung Flächennutzungsplan

Abwägung Bebauungsplan

Abwägung Flächennutzungsplan

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Potenzialeinschätzung Quartiere

Schallgutachten

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