Bekanntmachung


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauG

Bebauungsplan Nr. 148 „Biogasanlage Schulte Siering“ und 100. Teilflächennutzungsplanänderung

Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 28.08.204 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 „Biogasanlage Schulte Siering“ und der 100. Teilflächennutzungsplanänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und deren Begründungen mitsamt Umweltbericht, die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 12.10.2024 bis einschließlich 12.11. 2024 für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922-7342 vereinbart werden. Die Unterlagen können dann auch im Internet unter

https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen/ eingesehen werden.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.148 und des Flächennutzungsplanänderung Nr. 100 befindet sich im südlichen Außenbereich der Stadt Bad Bentheim. Die genaue Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der vorstehenden Planskizze zu entnehmen. (Es gilt jeweils die Innenkante der Umrandung.)

Die auszulegenden Unterlagen umfassen neben dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 und der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und der Windpotentialanalyse folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbericht zur Begründung, die Artenschutzprüfung, Biotoptypenkartierung. Außerdem folgende wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

    • NABU Emsland, Grafschaft Bentheim vom 26.06.2023
    • Landkreis Grafschaft Bentheim, 21.08.2023/ 18.08.2023

Hinweise:

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes können während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Stadt Bad Bentheim (Anschrift s.o.) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Anschrift s.o.), Fax (05922/73-61) oder per E-Mail (ToeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden. Erst nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 05.10.2024
Dr. Pannen
Bürgermeister

Planteil FNP

Begründung und Umweltbericht FNP

Planteil B-Plan

Begründung und Umweltbericht B-Plan

Biotypenkartierung

Artenschutzrechtliche Prüfung

Wasserbehördliche Genehmigung

Imissionsschutzrechtlicher Bericht

Entwässerungskonzept

Abwägung FNP

Abwägung B-Plan

 

 

 

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