Mit dem Familienpass Bad Bentheim erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 27 Jahren Vergünstigungen von 10% bis 75% Prozent für unterschiedliche Angebote. Hierzu gehören z.B.
Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Einkommen oder öffentlichen Leistungen bis maximal 32.000,- Euro jährlich. Das entsprechende Einkommen ist nachzuweisen. Der Familienpass ist maximal für ein Jahr gültig. Maßgeblich ist das Antragsdatum bzw. die Dauer des Leistungsbezuges.
Einkommensstufen: | Ermäßigung: |
SBG II und andere | 75% |
Wohngeld | 50 % |
bis 26.000 EURO | 40 % |
26.001 EURO - 28.000 EURO | 30 % |
28.001 EURO - 30.000 EURO | 20 % |
30.001 EURO - 32.000 EURO | 10 % |
Der Familienpass wird für Kinder ausgestellt bzw. für Personen bis einschließlich zum 27. Lebensjahr, sofern diese in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern wohnen. Eine Doppelförderung aus dem Familienpass und dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) ist ausgeschlossen (ausgenommen Schülerinnen und Schüler der Musikakademie Obergrafschaft).
Antragsformulare sind im Rathaus, Schloßstr. 2, Zimmer 4, oder im Sozialamt, Am Bahnhof 1, erhältlich. Sie können das Formular auch über den nachstehenden Link herunterladen.
Werner Bergmann
Sozialamt, Am Bahnhof 1
48455 Bad Bentheim