Zu meiner Person:
Jahrgang 1968, evangelisch-reformiert, verheiratet, zwei Kinder
Hobbies:
Sport, Lesen, Musik und Feuerwehr
Schule:
1988 – Abitur am Burg-Gymnasium Bad Bentheim
Studium:
1993 – Erstes Juristisches Staatsexamen
Arbeit:
1996
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Osnabrück
1998
Zweites Juristisches Staatsexamen
2000
Fachanwalt für Steuerrecht, Düsseldorf
2004
Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften, Osnabrück
2006
Oberregierungsrat, Finanzamt Lingen (Ems), Finanzministerium Hannover, Lehraufträge an Universität und Bundesfinanzakademie, Prüfer in der Steuerberaterprüfung
2006 - heute
Bürgermeister der Stadt Bad Bentheim
u. a. Präsidium Niedersächsischer Städtetag, Vorstand Kommunaler Schadenausgleich Hannover, Verwaltungsrat Kreissparkasse Nordhorn, Vorstand Grafschaft Bentheim Tourismus, Verbandsvorsteher Trink- und Abwasserverband Schüttorf pp., Geschäftsführer Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Bad Bentheim, Aufsichtsratsvorsitzender Energieversorgung Bad Bentheim
Erstmals am 09.09.2006 wurde der Bürgermeister Dr. Volker Pannen von den Bürgern direkt gewählt. Der Bürgermeister ist Repräsentant der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde bei unzähligen Veranstaltungen, spricht zu besonderen Anlässen und empfängt die Gäste der Gemeinde. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat und im Verwaltungsausschuss, in dem er gleichzeitig den Vorsitz hat. Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Zu seinen Aufgaben im einzelnen gehört unter anderem der Bereich der sogenannten „laufenden Verwaltung“. Was dazu zählt, hängt von der Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Allgemein handelt es sich um die regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben, die nach bestimmten, festgelegten Regeln erledigt werden. Zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehört es auch, die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses vorzubereiten und auszuführen sowie die ihm vom Verwaltungsausschuss übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses geschieht in der Regel durch Vorlagen. In diesen Vorlagen stellt der Bürgermeister den Sachverhalt sowie mögliche Entscheidungsalternativen dar. Sie enden mit einem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters.
Nach außen vertritt der Bürgermeister die Stadt in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Der Bürgermeister ist außerdem für den Katastrophenschutz in der Stadt zuständig und leitet im Ernstfall den Katastrophenschutzeinsatzstab der Stadt.
Zum Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters gehört ferner der umfangreiche sogenannte „übertragene Wirkungskreis“. Darunter ist die große Zahl von Aufgaben zu verstehen, die von der Stadt im Auftrag des Bundes und des Landes Niedersachsen erfüllt werden – also beispielsweise das Standesamtwesen oder das Pass- und Meldewesen. Für diese Angelegenheit ist der Bürgermeister allein verantwortlich.
16:30 - 18:00 Uhr
Rathaus
Schloßstraße 2
48455 Bad Bentheim
16.30 - 18.00 Uhr
Feuerwehrhaus
Neuer Weg 5
48455 Bad Bentheim
Heinz-Gerd Jürriens ist Erster Stadtrat der Stadt Bad Bentheim. Er ist allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter der Stadtverwaltung und vertritt diesen in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Der Erste Stadtrat ist nicht ehrenamtlich, sondern im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit tätig. Er wird vom Rat für acht Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Schloßstraße 2
48455 Bad Bentheim
T: 05922 7350
E: juerriens(at)stadt-badbentheim.de