Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Dabei sind sie sehr erfolgreich und lösen einen Streit häufig unkomplizierter, schneller und kostengünstiger als ein Gericht.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen die Aufgaben des Schiedsamtes ehrenamtlich wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt.
Schiedspersonen schlichten viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten. Dabei möchten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner nicht nur den Streit klären, sondern auch dazu beitragen, dass die Beteiligten wieder ein gutes Verhältnis miteinander pflegen.
Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zum Schiedsamt gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn Sie zuvor versucht haben, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos geblieben ist.
Weitere ausführliche Informationen über das Schiedsverfahren finden Sie hier:
Waldseiter Str. 76
48455 Bad Benthim
T: 05924 8157
Narzissenstraße 14
48455 Bad Bentheim
T: 05924 5455